"Vakanzfonds"

Mittel aus der Rücklage nicht verbrauchter Personalkostenzuweisungen („Vakanzfonds“)

Zur Unterstützung des Verkündigungsdienstes in (vakanten) Kirchgemeinden und Kirchenbezirken besteht seit Februar 2021 die Möglichkeit zur Vergabe von Mitteln aus der Rücklage nicht verbrauchter Personalkostenzuweisungen ("Vakanzfonds"). Diese können ebenfalls für missionarische Projekte verwendet werden. Weitere Details zu Fördergrundsätzen und förderfähigen Stellen, zum Antragsverfahren und zu den allgemeinen Richtlinien finden Sie im Amtsblatt der EVLKS (Jahrgang 2021 - Nr. 4, ab Seite A36) oder im beistehenden Dokument.

 

Richtlinien "Vakanzfonds" (PDF)

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20160420 EVLKS KLASSISCH NEG