Förderung

Bis spätestens am 1.1.2025 werden in jedem Kirchenbezirk entsprechend den Grundsätzen der Struktur- und Stellenplanung der Landeskirche anteilig Pfarrstellen mit kirchgemeindlicher Anbindung (gesamt 2 VzÄ pro Kirchenbezirk) geplant. Diese haben zur Aufgabe, bisher unerreichten Menschen in den Blick zu nehmen und die missionarische Ausrichtung der Ev.-Luth. Landeskirche zu stärken. Unter dem beistehenden Link finden Sie die Richtlinien zum Verfahren zur konzeptionellen Planung und Besetzung missionarischer Pfarrstellen in den Kirchenbezirken ab 2025.

 

Richtlinien für die missionarischen Pfarrstellen ab 2025 (PDF)

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens stellt ab 2019 finanzielle Mittel zur Förderung missionarischer Aufbrüche bereit, für die sich Projektträger bewerben können und die durch einen Vergabeausschuss gezielt und ausgewählt als Förderungen vergeben werden. Damit soll die Erprobung ergänzender Formen gemeindlicher Arbeit ermöglicht werden. Die Initiative ermöglicht damit Freiräume und einen verlässlichen Zeitraum für missionarische Projekte. Um Menschen in ihren verschiedenen Lebenskontexten zu erreichen sollen möglichst vielfältige Begegnungsformen neu erprobt werden. Die Projekte werden in besonderer Weise aus der Perspektive der Adressaten konzipiert und gestaltet. Gemeinden werden unterstützt, ihre Ideen auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren und die Vorhaben neu auszurichten.

 

missionarisch 243597262

Vom 6. November 2018

Reg.-Nr. 20220-2
Das Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens hat zur Förderung missionarischer Aufbrüche die nachstehende Richtlinie beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

Evangelisches-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens

Dr. Johannes Kimme
Präsident

Formular Bewerbung Initiative "Missionarische Aufbrüche" Förderphase 2022

 

Die Förderung ist in zwei getrennten Bereichen möglich:

A) Die Förderung von Projektpfarrstellen für 6 Jahre

B) Die Förderung von Projekten bis zu 8 Jahren

Eine gleichzeitige Förderung aus beiden Bereichen ist nicht möglich.
Gefördert werden in A und B Vorhaben, die die Ziele und Kriterien der Initiative „Missionarische Aufbrüche“ umsetzen.
Vorhaben, die bereits vorhandene Regelangebote in Kirchgemeinden unterstützen, sind nicht förderfähig!

  • Das Vorhaben bringt Menschen ohne Kontakt oder Bindung zur Kirche mit dem Evangelium in Berührung.
  • Gemeinden und Initiativgruppen werden ermutigt, neue Zugänge zum Glauben für diese Adressaten zu erkunden.
  • Die Vorhaben orientieren sich an der Lebenswelt der Adressaten und ihrem konkreten Lebenskontext und erproben, wie Glauben und Wesen der Kirche sich in unserer Zeit mit diesen Menschen gemeinsam leben und verwirklichen lassen.
  • Die Vorhaben suchen nach neuen Formen geistlichen Lebens am Ort.
  • Die Projekte sind in besonderer Weise durch ehrenamtliches Engagement geprägt.

 

  • Entscheidungsweg und Verfahren

    Die Anzahl der Projekte, die genehmigt werden können, ist begrenzt. Antragsteller müssen sich für die Förderung bewerben. Die Vergabe der Mittel wird durch einen Vergabeausschuss verantwortet, der im Blick auf

    • die Ausrichtung und Benennung konkreter Ziele, die den Zielen der Initiative entsprechen müssen
    • die Qualität und Innovationskraft des Konzeptes
    • die Darstellung, wie das Vorhaben im Gesamtkontext des Trägers geistlich und strukturell eingebunden ist
    • das Potential der Erprobung neuer Ansätze und Wege für die Landeskirche hin eine Auswahl trifft und entscheidet. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

    Bewerbungen können jeweils bis zum 1. März eines laufenden Jahres an das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens eingereicht werden. Eingegangene Anträge werden vom Vergabeausschuss gesichtet und beraten. Es erfolgt eine Einladung von ausgewählten Vorhaben zu einer Präsentation vor dem Vergabeausschuss. Danach erfolgt die Auswahl der geförderten Projekte durch den Vergabeausschuss. Die Entscheidung erfolgt bis spätestens 1. Juli. Es können im Zusammenhang mit der Zuwendungsentscheidung Absprachen mit den Projektträgern getroffen werden bzw. Auflagen an die Konzeption gestellt werden. Dazu erfolgt eine Beratung mit dem Antragsteller. Ebenso ggf. zur Klärung von Zahlungs-/Berichtsmodalitäten. Frühester Projektstart ist in der Regel September. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Bewerbungen für Projektpfarrstellen müssen bis spätestens 2021, für Projektvorhaben bis spätestens 2022 beantragt werden. Pro Jahr werden ca. 2 Projekte je Förderbereich gefördert.

  • Begleitung, Berichtspflicht und Dokumentation

    Die weitere Begleitung geförderter Projekte erfolgt durch das Landeskirchenamt. Die Projektverantwortlichen sind verpflichtet, dem Landeskirchenamt jährlich einen Zwischenbericht sowie einen Schlussbericht vorzulegen, der den Verlauf und die erlangten Erfahrungen dokumentiert. Projektbeteiligte verpflichten sich, gewonnene Erfahrungen im landeskirchlichen Kontext einzubringen und weiterzugeben.
  • Konsultation

    Vor Abgabe von Anträgen kann eine Konsultation und Vorberatung in Anspruch genommen werden. Nächster allgemeiner Konsultationstermin: 27.01.2021, 13.00-17.00 Uhr im Landeskirchenamt.

    Bei Interesse an einem Termin, melden Sie sich bitte bei Roland Kutsche, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Förderbereiche

    Die Förderung ist in zwei getrennten Bereichen möglich:

    A) Förderung von Projektpfarrstellen für 6 Jahre.

    B) Förderung von Projekten für bis zu 8 Jahre.

    Eine gleichzeitige Förderung aus beiden Bereichen ist nicht möglich.
    Vorhaben, die lediglich bereits vorhandene Regelangebote von Kirchgemeinden unterstützen, sind nicht förderfähig.
    Die Punkte 1 bis 4 der Richtlinie gelten gleichermaßen für beide Förderbereiche.

     

    A Förderung von Projektpfarrstellen
    Antragsberechtigte
    Antragsberechtigt für die Einrichtung von Projektpfarrstellen sind Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünde, Kirchspiele und Kirchenbezirke der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.

     

    Gegenstand der Förderung
    Gefördert wird die Einrichtung von Pfarrstellen für den missionarischen Gemeindeaufbau im Sinn der Ziele der Initiative „Missionarische Aufbrüche“:

    Einsatz geeigneter Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich Mission, Evangelisation, Gemeindeaufbau und -entwicklung, um Erfahrungen in der Ansprache und Gewinnung von Menschen zu machen, die keinen Kontakt oder Bindung zur Kirche haben. Insgesamt kann der Stellenumfang von max. 5 Pfarrstellen im Förderzeitraum vergeben werden. Gefördert werden die anfallenden Personalkosten für max. eine 100-%-Pfarrstelle pro Projekt für den Zeitraum von 6 Jahren. Die Bewerbung um Teilstellen mit einem Stellenumfang von 50 Prozent oder 75 Prozent ist möglich. Die durch die Einrichtung der Pfarrstelle entstehenden Sachkosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen: (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Öffentlichkeitarbeit etc.).

     

    Einzureichende Antragsunterlagen
    Der Antrag ist bis zum 1. März an das Ev.- Luth. Landeskirchenamt Sachsens, Dezernat IV, Lukasstraße 6, 01069 Dresden einzureichen und muss Folgendes umfassen:

    • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
    • eine aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens und Pfarrstelleneinsatzes mit Zielformulierungen (Konzeption)
    • ein Projektzeitplan
    • eine Beschreibung des Stellenprofils und der im Zusammenhang damit benötigten fachlichen Fähigkeiten oder besonderen Expertise der Pfarrerin bzw. des Pfarrers
    • Votum des Kirchenbezirksvorstandes
    • Votum der Superintendentin bzw. des Superintendenten
    • eine Aufstellung der entstehenden Sachkosten und eine Zusage zur Übernahme dieser Kosten (Personalkosten werden vom Landeskirchenamt ermittelt).

    B Die Förderung von Projekten

    Antragsberechtigte

    Antragsberechtigt für die Förderung von Projekten sind Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünde, Kirchspiele, Kirchenbezirke sowie Werke und Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.

     

    Gegenstand der Förderung
    Gefördert werden Vorhaben, die die Ziele der Initiative „Missionarische Aufbrüche“ umsetzen.
    Die Maßnahme soll eine langfristige Perspektive in den Blick nehmen und kann bis zu 8 Jahren betragen. Je nach Konzept kann auch eine Förderung in Etappen vorgesehen werden (z. B. vorbehaltlich der Sicherung der Eigenmittel oder des Erreichens bestimmter Projektziele).

    Zuwendungsfähig sind Programmkosten, Personalkosten (befristete Projektstellen, eine Stellenbeschreibung mit Angabe der notwendigen Qualifizierungen ist dem Konzept beizufügen) und Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Reine Investitionskosten werden nicht gefördert.

    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Eigenanteil ist zu erbringen. Der Eigenanteil kann auch in Form von weiteren Drittmitteln erfüllt werden.

     

    Hinweis: Eigenanteil der Projektträger muss eingebracht und im Antrag ausgewiesen werden. Der Eigenanteil steigt über den Förderzeitraum an. Drittmittel gelten als Eigenmittel.

    Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8
    Eigenanteil 10% 10% 20% 25% 25% 30% 40% 50%

    Abweichungen/Varianten von dieser Staffelung sind im Konzept darzustellen und zu begründen.

     

    Einzureichende Antragsunterlagen
    Der Antrag ist bis zum 1. März an das Ev.- Luth Landeskirchenamt Sachsens, Dezernat IV, Lukasstraße 6, 01069 Dresden einzureichen und muss Folgendes umfassen:

    • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
    • eine aussagekräftige Beschreibung des Projektes/Konzeptes mit Zielformulierung
    • ein Projektzeitplan, der Umfang und Dauer des geplanten Vorhabens deutlich macht
    • eine Beschreibung des Stellenprofils und der im Zusammenhang damit benötigten fachlichen Fähigkeiten der Projektmitarbeitenden, wenn Mittel für Personalkosten beantragt werden
    • ein nach Einnahmen und Ausgaben gegliederten Finanzierungsplan, der Angaben zu vorgesehenen Eigen- und Drittmitteln enthält
    • das Votum des Kirchenbezirksvorstandes
    • Votum der Superintendentin bzw. des Superintendenten
    • ggf. das Votum der Fachstellen des Kirchenbezirkes.

(löst die Richtlinie Gemeindeaufbauprojekte mit Modellcharakter ab dem 1.1.2022 ab)

Die Evangelisch‐Lutherische Landeskirche Sachsens fördert im Rahmen der Initiative „Kirche die weiter geht“ Projekte zur Gemeindeentwicklung. Gemeinden werden unterstützt, ihre Ideen auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren und Vorhaben neu auszurichten. Um Menschen in ihren verschiedenen Lebenskontexten zu erreichen, sollen möglichst vielfältige Begegnungsformen neu erprobt werden bzw. bestehende Formen, unter einer kontextualen‐missionarischen Perspektive, modifiziert werden. Projekte zur Gemeindeentwicklung werden in besonderer Weise aus der Perspektive der Adressaten konzipiert, sie fördern die konzeptionelle Zusammenarbeit von Gemeinden und wirken erkennbar in die Öffentlichkeit.

 

Ansprechpartner: 

Ehrenamtsakademie Meißen

Telefon: 03521 470653

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Förderrichtlinien für Projekte zur Gemeindeentwicklung (PDF)

 

Antrag auf Förderung von Projekten zur Gemeinde-entwicklung

Antragsformular für Projekte zur Gemeindeentwicklung (PDF) 

Mittel aus der Rücklage nicht verbrauchter Personalkostenzuweisungen („Vakanzfonds“)

Zur Unterstützung des Verkündigungsdienstes in (vakanten) Kirchgemeinden und Kirchenbezirken besteht seit Februar 2021 die Möglichkeit zur Vergabe von Mitteln aus der Rücklage nicht verbrauchter Personalkostenzuweisungen ("Vakanzfonds"). Diese können ebenfalls für missionarische Projekte verwendet werden. Weitere Details zu Fördergrundsätzen und förderfähigen Stellen, zum Antragsverfahren und zu den allgemeinen Richtlinien finden Sie im Amtsblatt der EVLKS (Jahrgang 2021 - Nr. 4, ab Seite A36) oder im beistehenden Dokument.

 

Richtlinien "Vakanzfonds" (PDF)

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